BRIEF AN ARAL AG

Anliegen der Interessengemeinschaft Tankstellenpächter e.V.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Odogwu,

 

namens der Interessengemeinschaft Tankstellenpächter e. V. darf ich auf Ihre Stellungnahme zu den anstehenden Anliegen meiner Mandantschaft vom 04.06.2009 wie folgt Stellung nehmen:

 

1.

Meine Mandantschaft nimmt Ihr Angebot zur Bildung eines nationalen Partnerbeirats positiv auf. Angesichts der Tatsache, dass Ihr Schreiben vom 04.06.2009 ansonsten jedoch gemessen am bestehenden Handlungsbedarf, wenig substanziell gehalten ist, wird dies zum Anlass genommen, die Anliegen meiner Mandantschaft zu präzisieren.

 

Was die Zusammenarbeit und Partnerschaft anbelangt darf auf folgendes hingewiesen werden:

 

 

Accelerator Standards

Zum einen wird der Meilencheck überdacht, zum anderen wird das Labourmodell überarbeitet. Im Übrigen wird seitens der ARAL AG allerdings betont, dass der ACC „an sich“ keineswegs zur Diskussion steht.

 

Die IGTP sieht den ACC jedoch grundsätzlich als Pachtoptimierungstool und Kontrollinstrument an. Auch nach Überarbeitung des ACC wird dieser grundsätzlich als erheblicher Eingriff in die Selbstständigkeit der Partner angesehen, welcher nur der einseitigen Optimierung zu Gunsten der ARAL AG dient.

 

Insbesondere durch die faktische Personalkostenvorgabe wird in die Selbstständigkeit und Personalhoheit der Pächter eingegriffen. Diese haben nach wie vor keinen wirtschaftlichen Vorteil aus dem ACC. Die Einführungsveranstaltungen zum ACC zeichneten hier noch ein anderes Bild.

 

Die IGTP sieht einen faktischen Zwang, am ACC teilzunehmen. Er verursacht Mehrarbeit zu Lasten des Pächters. Auf die Frage, ob die Einführung des ACC  überhaupt mit den Pachtverträgen als vertragskonform angesehen werden kann, erscheint vorliegend noch ungeklärt.

 

Im Hinblick auf die Frage nach dem Sinn und Zweck des ACC liegt eine substantielle Stellungnahme bislang nicht vor.

 

 

Sinkende Gewinne, Wirtschaftskrise

Die Gewinne sinken stetig. Bei der Erstellung der aktuellen Geschäftspläne wird hiervon realistischer Weise auch ausgegangen.

 

Bei den Vertragsverhandlungen vor Aufnahme der Tätigkeit der Betreiber wurden jedoch Geschäftspläne (5- Jahresplanung) vorgelegt, welche von einer stetigen Zunahme der Gewinne ausgingen.

 

Eine Reaktion auf die massiv beeinträchtigte Gewinnsituation der Pächter erfolgte bislang nicht.

 

Der vom Partner zu erzielende Plangewinn muss wieder auf eine angemessene Höhe ansteigen. Die Relation zum wirtschaftlichen Risiko, zum eingebrachten Eigenkapital und zum geforderten Arbeitsaufwand muss stimmen. Die Plangewinne müssten für

 

- Einzelbetreiber mindestens € 55.000,00 brutto

- Doppelbetreiber mindestens € 75.000,00 brutto

- Dreifachbetreiber mindestens € 90.000,00 brutto

 

je nach Tankstellengöße, Lage und Betreiberaufwand

zuzüglich angemessener Rücklagen und Pufferzonen erreichen.

 

 

Sonderpachten

Auch diesbezüglich erfolgte keine Reaktion. Es wird darauf hingewiesen, dass die Betriebsrealität dem Pächter kaum eine Chance lässt, den Plan zu erreichen. Dies führt zu einer stetig zunehmenden Abhängigkeit.

 

 

In Fällen, in denen ein Mehrgewinn zustande kam, wurden alsbald Sonderpachten erhoben. Auf der anderen Seite wurde in der Mehrzahl der Fälle, in denen der Plangewinn nicht erwirtschaftet werden konnte dann allerdings Hilfe durch Betriebskostenzuschüsse verweigert.

 

 

Agenturgeschäft

Auch diesbezüglich erfolgte keine Reaktion der Aral- AG. Auf die überhöhten Verkaufspreise wird nicht eingegangen. Auch die Thematik der nach Auffassung meiner Mandantschaft lächerlich niedrigen Provisionshöhe für Agenturwaren, also Öle und Kraftstoffe, wird nicht eingegangen.

 

 

Shopgeschäft

Was das Shopgeschäft anbelangt, so wird nach Einschätzung der IGTP lediglich Aktionismus betrieben. Seitens der Aral- AG wird zwar angeboten, dass die Partner auf Aktionswaren günstigere Zahlungsziele sowie bessere Einkaufspreise erhalten können. Allerdings machen Aktionswaren einen minimalen Anteil am Gesamtshopgeschäft aus. Oftmals handelt es sich bei den Aktionswaren auch um nicht kundenattraktive Artikel.

 

Auf die Anliegen meiner Mandantschaft, für das Shopgeschäft angemessene Zahlungsziele sowie auch angemessene Einkaufspreise zu erhalten, wird seitens der Aral- AG bislang nur unzureichend eingegangen.

 

 

2. Abhilfemaßnahmen, Vorschläge der IGTP

 

realistische Planungen

Unter Berücksichtigung der objektiven Gegebenheiten und der wirtschaftlichen Situation ist es den Partnern wirtschaftlich kaum mehr möglich, als „Unternehmer“ zu existieren.

Die Planungen sind nicht zu Lasten und auf Risiko der Betreiber durchzuführen, sondern an objektiven Kriterien zu orientieren. Das drohende Alkoholverkaufsverbot muss hierbei ebenfalls berücksichtigt werden.

Des weiteren sollte das Planungsrisiko nicht allein beim Betreiber liegen, sondern auch beim Konzern.

 

 

Bildung von Rücklagen und Puffern bei den Umsatzplanungen

Zur Vermeidung weiterer wirtschaftlicher Abhängigkeit der Partner.

 

 

Beachtung der Planungs“hoheit“ der Pächter

Die Partner betreiben zwischenzeitlich Lohnwucher, da sie untertariflich bezahlen. Es müssten angemessene Rücklagen für krankheitsbedingte Ausfälle und weitere Kostenpositionen gebildet werden. Die Betreiber wünschen sich diesbezüglich weniger Zwang und mehr Beratung.

 

 

Empfehlungslieferanten und andere Empfehlungen

Notwendig wird eine Umgestaltung der Regeln für das Betreiben des Shop- Geschäftes.

 

Alternativ hierzu steht den Partnern zu, nach dem jetzigen Vertragsinhalt auf „Empfehlungen“ einzukaufen.

 

Die Partner würden sodann die angebotenen Empfehlungen freiwillig nutzen. Voraussetzung wären angemessene Zahlungsziele und ebenfalls angemessene Einkaufspreise.

 

Für den Fall, dass die Pächter die Empfehlungen nicht nutzen wollen, sollten Sie die Möglichkeit haben, ohne Druck seitens der Aral AG, frei zu agieren.

 

Rückvergütungen der Lieferanten sowie Plazierungsgelder der Industrie müssten zumindest teilweise den Betreibern zugute kommen. Bislang profitiert hiervon allein die ARAL AG.

 

Regalspiegel sollten individuell als Empfehlung angesehen werden, wobei der Betreiber durchaus das Recht haben muss, individuelle Gestaltungen vorzunehmen.

 

Was das Pflichtsortiment anbelangt, so wollen dies meine Mandanten als Empfehlung ansehen. Für den Fall, dass sich der Betreiber hieran hält, müsste er wenigstens anteilig die Rückvergütungen sowie Platzierungsgelder erhalten.

 

 

Warenabschreibungen

Die Abschreibungen sollten nicht schön gerechnet werden, sondern realistisch in die Planungen eingestellt werden.

 

 

Selbstständigkeit

Meine Mandantschaft betont nochmals ausdrücklich, dass Sie bereit ist, konstruktiv an einer Lösung der diversen anstehenden Probleme mitzuwirken. Der IGTP ist nachdrücklich daran gelegen, eine für beide Seiten akzeptable Win-Win-Situation zu schaffen. Sie ist im Übrigen der Auffassung, dass bei einer tatsächlich partnerschaftlichen Zusammenarbeit die Motivation zum Betreiben des Geschäfts in jedem Falle deutlich ansteigen würde.

 

 

Hiervon würde letztlich auch die Aral- AG profitieren.

Für eine baldige Stellungnahme zu den berechtigten Anliegen meiner Mandantschaft wäre ich Ihnen sehr verbunden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Rechtsanwalt
-Frey-

 

 


 

 

Reaktion der ARAL AG:

Es erfolgte per Email eine Reaktion der ARAL AG:

Die Rechtsabteilung bietet der IGTP ein Gespräch mit einem Distriktleiter und einem Anwalt der Rechtsabteilung der ARAL AG an. Trotz unserer begründeten Anregung, diese Gespräche nicht mit einem Distriktleiter sondern mindestens auf der Regionalleiterebene zu führen, bestand die ARAL AG auf den genannten Teilnehmerkreis.


Dieses lehnt die IGTP ab, da es nicht um Distriktprobleme bei unseren Anliegen geht, sondern um die Interessen unserer Mitglieder, die bundesweit vertreten sind. Des weiteren sieht die IGTP einen Distriktleiter nicht als Gesprächspartner bei den genannten Anliegen an, er ist kein Entscheidungsträger.

 

Die IGTP hat sich bewusst an die Konzernleitung gewandt, nicht an die untere Ebene. In diesem Gebaren sehen wir als IGTP einen Widerspruch zu den partnerschaftlichen Äußerungen der ARAL AG. Offensichtlich ist man seitens des Konzerns nicht wirklich an konstruktiven, kritischen Gesprächen interessiert, auch wenn dies immer wieder so dargestellt wird, belehrt uns diese Reaktion eines Besseren. Viel mahr scheint man nur daran interessiert zu sein, wer die IGTP namentlich vertritt, warum auch immer?!?


Im Ergebnis werden wir anscheinend weiterhin für unsere und mit unseren  Mitglieder arbeiten und kämpfen müssen... Vertragskonform, aber leider nicht sehr motiviert, solange der Konzern sich dermaßen abgrenzt gegenüber seinen angeblichen Partnern...


Wir werden weiter berichten!

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